Die Pflegesätze setzen sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und den Kosten für die Pflege zusammen. Alle Posten werden in Pflegesatzverhandlungen zwischen den Kostenträgern, also den Pflegekassen und anderen Sozialversicherungsträgern, sowie den örtlichen Sozialhilfeträgern und dem Träger des Pflegeheims ausgehandelt. Sie gelten für einen bestimmten Zeitraum.

Die Pflegesatzverhandlungen verlaufen für alle Heime gleich und unterscheiden sich nur durch die unterschiedlichen Gegebenheiten der jeweiligen Heime. So ist die Höhe der einzelnen Posten zum Beispiel abhängig von den Personalkosten und somit von unterschiedlichen Gehaltsstrukturen, von den Sachkosten, die das Heim zu tragen hat und der Ausstattung des Heimes. Die Investitionskosten setzen sich aus jenen Kosten zusammen, die der Träger des Heimes zur Finanzierung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Modernisierung des Heimes aufzuwenden hat. Von ihnen kann ein Teil über die Pflegesatzverhandlungen refinanziert werden.

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