Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde festgelegt, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit in verschiedenen Pflegestufen dargestellt wird. Die Pflegestufen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einer unabhängigen Begutachtung festgestellt. Welche Pflegestufe das ist, ist abhängig vom Hilfebedarf und dem damit verbundenen Zeitaufwand.

Bei der Begutachtung wird ermittelt wie viel Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung besteht. Für einzelne Verrichtungen innerhalb dieser Bereiche sind bestimmte Zeitkorridore vorgesehen. Die Zeiten, welche der MDK für eine einzelne Verrichtung berechnet, wurden auf der Grundlage einer fiktiven Durchschnittswohnung in der ein Pflegebedürftiger in Deutschland lebt, ermittelt.So sind zum Beispiel in dieser Wohnung alle Wege acht Meter lang, also der Weg zum WC oder zum Tisch etwa. Angerechnet wird also im Bereich Mobilität beispielsweise, wie lange eine Pflegeperson benötigt, um den Pflegebedürftigen zu helfen, acht Meter zum Tisch zu gehen.33b

Dieses komplizierte und manchmal nicht ganz verständliche System wird noch dadurch erschwert, dass Leistungen der Pflegeversicherung zunächst im ambulanten Bereich zum Einsatz kamen und erst in einem zweiten Schritt in der stationären Altenpflege. Was dazu führt, dass im Pflegeheim die gleichen Zeiten gelten, auch, wenn die Wege länger sind, um bei dem Beispiel zu bleiben. Hinzu kommt noch, das die hauswirtschaftliche Versorgung im stationären Bereich keine Rolle spielt, da es dort ja gar nicht vorgesehen ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner zum Beispiel selbst für das Essen einkaufen oder ihr Zimmer putzen. Die Zeiten, die notwendig sind, für eine bestimmte Pflegestufe müssen also ohne die hauswirtschaftliche Versorgung errechnet werden. 

Für die Pflegestufe 1 bedeutet dies, dass ein täglicher Bedarf an Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung von mindestens 45 Minuten vorliegen muss, in der Pflegestufe 2 sind es 120 Minuten und 240 Minuten sind es in der Stufe 3.

Nach den Pflegestufen werden die Leistungen der Pflegekasse ermittelt. Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe 1, der in einem Pflegeheim lebt erhält monatlich € 1023,-, in Pflegestufe 2 sind es € 1279, und für Pflegestufe 3 zahlt die Pflegekasse monatlich € 1470,-  Dieses Geld wird von den Pflegekassen direkt an das Heim überwiesen und wird von den Heimkosten abgezogen.