Rauchen
Im Zuge des Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen nur innerhalb der dafür vorgesehenen Räume gestattet. Dies sind das Zimmer 426 auf Wohnbereich 4, sowie der Raucherraum im Erdgeschoss neben dem großen Saal. Darüber hinaus steht den MitarbeiterInnen und Mitarbeitern ein Raucherraum im Verwaltungstrakt zur Verfügung.
In den Außenbereichen ist das Rauchen ebenfalls gestattet, so stehen am Eingangsbereich und am Ausgang zum Garten Aschenbecher. Auf der Gartenseite wurden zudem vor Wetter geschützte Sitzgelegenheiten für die Raucher geschaffen.